Schneeräumen Ruhestörung: Alles, was Sie wissen müssen
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema Schneeräumen und Ruhestörung.
Wir beleuchten zeitliche Regelungen, Pflichten von Mietern und Vermietern, Streupflicht und Verkehrssicherungspflicht sowie Rechtsfolgen und Bußgelder bei Nichtbeachtung der Pflichten.
Abschließend klären wir die Frage, ob Schneeschippen nachts eine Störung der Nachtruhe darstellt.
Zeitliche Regelungen für das Schneeräumen
Ab welcher Uhrzeit ist es erlaubt?
Grundsätzlich gilt eine Räumpflicht zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends. Schneeräumen ist also ab 7 Uhr erlaubt.
Aber Vorsicht: Bei nächtlichem Schneefall kann es auch früher notwendig werden, den Gehweg zu schieben, um die Sicherheit der Passanten zu gewährleisten.
Wann endet die Räumpflicht am Abend?
Die Räumpflicht endet normalerweise um 20 Uhr.
Sollte es jedoch noch stark schneien, kann es unter Umständen erforderlich sein, auch später noch aktiv zu werden, um Unfälle zu vermeiden.
Informieren Sie sich über die Regelungen in Ihrer Gemeinde.
Sonderregelungen an Sonn- und Feiertagen
An Sonn- und Feiertagen kann die Räumpflicht etwas später beginnen, zum Beispiel ab 8 Uhr. Allerdings variiert dies je nach Gemeinde und es empfiehlt sich, die individuellen Regelungen vor Ort zu beachten.
Schneeräumpflicht und Winterdienst
Pflichten von Mietern und Vermietern
In der Regel sind Mieter für das Schneeschieben zuständig, es sei denn, der Vermieter hat diese Pflicht im Mietvertrag ausdrücklich übernommen oder einen Winterdienst beauftragt.
Bei Mehrfamilienhäusern kann die Schneeschaufel auch gemeinschaftlich mit den Nachbarn genutzt werden.
Gibt es Schneeräumpflicht auf Privatgrundstücken?
Auch auf Privatgrundstücken besteht eine Schneeräumpflicht, wenn Passanten das Grundstück betreten.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Mieter oder Eigentümer handelt – an der Räumpflicht ändert das nichts.
Ab wieviel cm Schnee muss man räumen?
Ein konkretes Maß für die Schneemenge, ab der geschoben werden muss, gibt es nicht.
Sobald Schnee fällt und die Wege rutschig werden, sollte die Schneeschippe zum Einsatz kommen, um die Sicherheit der Passanten zu gewährleisten.
Streupflicht und Verkehrssicherungspflicht
Richtlinien für die Streupflicht
Neben dem Schnee schippen besteht eine Streupflicht, welche die Nutzung von Streusalz, Sand oder anderen Streumitteln beinhaltet.
Die genauen Vorgaben variieren je nach Gemeinde und sollten genau beachtet werden, um Bußgelder oder Haftungsansprüche zu vermeiden.
Verantwortlichkeit für die Verkehrssicherung
Für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht und damit einhergehend auch der Streupflicht ist der Grundstückseigentümer verantwortlich.
Im Falle eines Mietverhältnisses kann diese Pflicht jedoch auch auf den Mieter übertragen werden.
Gemeinschaftliche Schneeräumpflicht von Nachbarn
In manchen Fällen kann das Schneeschieben auch gemeinschaftlich von mehreren Nachbarn erledigt werden.
Dazu ist in der Regel das Einverständnis aller beteiligten Parteien erforderlich, um einer gerechten Verteilung der Pflichten sicherzustellen.
Rechtsfolgen und Bußgelder bei Nichtbeachtung der Pflichten
Haftung bei Unfällen durch ungereinigten Gehweg
Wer seiner Schneeräumpflicht und Streupflicht nicht nachkommt, riskiert bei einem Unfall Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen.
Dabei kommt es auf den Einzelfall an, inwieweit die Verantwortlichkeit zugesprochen wird.
Gerade bei Unfällen aufgrund von Glätte sollte die Haftungsfrage daher sorgfältig geprüft werden.
Bußgeld bei Verstoß gegen die Schneeräumpflicht
Bei Verstoß gegen die Schneeräumpflicht können Bußgelder verhängt werden, deren Höhe je nach Schwere des Verstoßes und regionalen Regelungen variieren kann.
Um Bußgeldern vorzubeugen, sollten die Pflichten zur Schneeräumung gewissenhaft erfüllt werden.
Ordnungsamt, Polizei und Lärmschutzverordnung
Sowohl das Ordnungsamt als auch die Polizei können bei Lärmbelästigungen im Zusammenhang mit der Schneeberäumen tätig werden.
Überprüfen Sie die Lärmschutzverordnung Ihres Wohnorts, um unliebsame Begegnungen mit Ordnungsbeamten oder der Polizei zu vermeiden.
Lärmschutz und Schneeräumen – Was Anwohner wissen sollten
Ist Schneeschippen nachts eine Ruhestörung?
Schneeschippen in den Nachtstunden kann eine Störung darstellen. Allerdings sind die Grenzen zwischen Lärm und notwendigem Schneeschieben fließend.
Um Konflikte mit den Anwohnern zu vermeiden, sollte das Schneeschippen nach Möglichkeit in die gesetzlich geregelten Zeiten verlegt werden.
Darf ich um 5 Uhr morgens Schnee räumen?
Grundsätzlich ist das Schnee räumen erst ab 7 Uhr morgens erlaubt. In Ausnahmefällen, wie zum Beispiel extremem Schneefall, kann das Beräumen jedoch auch schon früher notwendig sein.
Um eine Störung Ihrer Mitbewohner zu vermeiden, sollten Sie jedoch versuchen, den Schneeräumbeginn bis 7 Uhr zu verschieben.
Dürfen wir sonntags Schnee schieben?
Sonntags gelten besondere Regelungen für die Schneeräumpflicht. In der Regel ist es ab 8 Uhr oder 9 Uhr erlaubt, um die Nachtruhe anderer zu wahren. Beachten Sie die Regelungen Ihrer Gemeinde und halten Sie sich an die vorgegebenen Zeiten.